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   FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 5 K 2245/01   

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FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 5 K 2245/01 (https://dejure.org/2002,30152)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.05.2002 - 5 K 2245/01 (https://dejure.org/2002,30152)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 5 K 2245/01 (https://dejure.org/2002,30152)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Änderungsmöglichkeiten und Berichtigung nach § 129 AO

Verfahrensgang

 
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  • BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 5 K 2245/01
    Auch eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter unterlassene Sachverhaltsaufklärung ist kein mechanisches Versehen (BFH-Urteil vom 16. März 2000, Az.: IV R 3/99, BStBl. II 2000 S.372).

    Eine offenbare Unrichtigkeit scheidet dabei selbst dann aus, wenn nur eine mehr als theoretische Möglichkeit _eines Rechtsirrtums besteht oder die Fehler des Finanzamtes auf eine mangelnde Sachaufklärung zurückgehen (BFH-Urteil vom 16. März 2000, a.a.O.).

  • BFH, 13.11.1997 - V R 138/92
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 5 K 2245/01
    Ermittlungsfehler gehen über mechanische Versehen bei der Heranziehung des Sachverhaltes zur Steuerfestsetzung hinaus, weil ein Teil des rechtserheblichen Sachverhaltes wegen fehlerhaft unterlassener oder unrichtiger Tatsachenaufklärung noch nicht bekannt ist (BFH-Urteil vom 13: November 1997, Az . : V R 138/92, BFH/NV 1998 S.419).
  • BFH, 05.02.1998 - IV R 17/97

    Fehlerhafte Eintragung im Eingabewertbogen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 5 K 2245/01
    Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (BFH-Urteil vom 05. Februar 1998, Az. : IV R 17/97, BStBl. II 1998 S.535).
  • BFH, 27.03.1987 - VI R 63/84

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in Sinne mechanischer Versehen eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 5 K 2245/01
    Fehler bei der Auslegung oder Nichtanwendung einer Rechtsnorm, unrichtige Tatsachenwürdigung, unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhaltes oder Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung bzw. Nichtbeachtung feststehender Tatsachen beruhen, schließen die Anwendung der Vorschrift dagegen aus (BFH-Urteil vom 27. März 1987, Az. : VI R 63/84, BFH/NV 1987 S. 480 m.w.N.).
  • BFH, 06.07.1984 - VI R 118/82
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 5 K 2245/01
    Selbst wenn, wie vom Beklagten vorgetragen, von einem dauernden Getrenntleben der früheren Ehegatten auszugehen wäre, beruht dieser denkbare Fehler jedoch aufgrund der geschilderten Vorgehensweise der Sachbearbeiterin nicht auf einem mechanischen Versehen, sondern auf unzureichender Sachaufklärung- anders als in der vom Beklagten zitierten Entscheidung des BFH vom 06. Juli 1984, Az.: VI R 118/82, n.v. ist im Streitfall die Ebene der bloßen Unachtsamkeit verlassen.
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